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 Währungsreformen in Deutschland

Schon mehrfach mußten in deutschen Landen im Verlauf der letzten zwei Jahrhunderte die Währungsverhältnisse neu geordnet werden. Die Gründe hierfür waren recht unterschiedlich und traten einzeln oder in Kombination auf. Sie reichten von der Vereinheitlichung des Währungsraumes über unkontrolliert gewachsende Geldmengen nach Kriegen und Mißwirtschaft bis zu unbezahlbar gewordenen sozialen Wohltaten.

Ein treuer Begleiter bei der Einführung einer neuen Währung war ab dem Jahre 1923 die mehr oder weniger massive Enteignung der Sparer sowie der Besitzer von anderen Vermögenswerten. Besonders beliebt bei den Behörden erwies sich dabei die relativ unkomplizierte Heranziehung der Immobilienbesitzer zur Finanzierung staatlicher Aufgaben. Deren registriertes und gut sichtbares Eigentum konnte von diesem Personenkreis schließlich nicht einfach irgendwo versteckt und verschwiegen werden.

Nicht immer war eine Währungsreform ein negatives Ereignis bzw. die Folge eines solchen. Ein wahrhaft historischer und wegweisender Schritt war die Schaffung der "Mark" als gemeinsame Währung für das gesamte Deutsche Reich nach der Reichsgründung im Jahre 1871. Neben einer Vereinheitlichung der Währungsverhältnisse führte der neue Staat gleichzeitig auch das zeitgemäßere Dezimalsystem ein. Alle bisherigen regionalen Währungen und Münzen wurden in den Folgejahren Zug um Zug durch die für lange Zeit stabile Mark abgelöst.

Die wohl einschneidendste Währungsreform der jüngeren deutschen Geschichte fand im November des Jahres 1923 statt. Ihre Vorgeschichte reicht aber bis an den Beginn des Ersten Weltkrieges zurück. In einer bis dahin beispiellosen Geldentwertung ging die Währung des Kaiserreiches bzw. der jungen Republik unter und verlor neben ihrem Wert auch die Akzeptanz in der deutschen Bevölkerung. Die Ablösung der völlig entwerteten Mark erfolgte durch die durch die vermögenden natürlichen und juristischen Personen Deutschlands besicherte Rentenmark. (Lesen Sie hierzu auch den Artikel zur "Rentenmark")

Auch große Geldvermögen hatte die Hyperinflation restlos vernichtet. Für eine Billion Papiermark erhielt man den Gegenwert von einer Rentenmark. Der Staat war seine Inlandsschulden los, doch gleiches galt nicht für seine Bürger. Aus Gründen der "Gerechtigkeit" wurden in der Folgezeit diverse Gesetze erlassen, um "Krisengewinner" zur Kasse zu bitten. Dies betraf im wesentlichen die Eigentümer von Häusern und Grundstücken. Es erfolgten hohe Abgaben auf Immobilien, welche viele Hausbesitzer in den Ruin bzw. in die Zwangsversteigerung trieben.

Nur ein knappes Vierteljahrhundert später war wieder ein Krieg verloren und das Währungsgefüge erneut zerrüttet. Zum Stichtag 21. Juni 1948 wurde in den drei deutschen Westzonen die D-Mark eingeführt. Dies war ein bedeutender Meilenstein auf dem Weg zur endgültigen Teilung Deutschlands. Jeder Einwohner des betreffenden Gebietes erhielt zu diesem Zweck 60 DM (40 sofort und 20 etwa einen Monat später), welche auf das umzustellende Guthaben angerechnet wurden. Alle Reichsmarkkonten wurden zunächst im Verhältnis 10:1 abgewertet. Über die eine Hälfte des verbleibenden Betrages konnten die Menschen sofort frei verfügen, die andere Hälfte kam auf ein Sperrkonto. Bald darauf strich man 70 Prozent des gesperrten Betrages und übergab 20 Prozent des Restes den Besitzern. Die übrigen 10 Prozent verblieben bis zu ihrer Freigabe im Jahre 1954 weiter auf dem Sperrkonto.

Somit ergibt sich letztendlich ein Umtauschverhältnis von 100 Reichsmark in 6,50 D-Mark. Eine Sonderregelung für alte Geldvermögen aus der Zeit vor 1940 sah vor, daß diese Guthaben lediglich im Verhältnis 5:1 abgewertet wurden. Darüber hinaus erfolgte eine komplette Enteignung diverser juristischer Personen wie z.B. der Bahn- und Postverwaltung sowie aller im Dritten Reich staatsnahen politischen Organisationen.

Mit den Schulden der Bürger wurde etwas anders verfahren. Auch diese wurden offiziell im Verhältnis 10:1 abgewertet. Von einer ursprünglichen Hypothek über 20.000 Reichsmark verblieb somit eine Restschuld von 2.000 D-Mark. Dieser Betrag stand der kreditgebenden Bank zu.

Als Ausgleich für die entwerteten Schulden erhob die Bundesrepublik Deutschland eine Sonderabgabe über den Restbetrag, welche im Lastenausgleichsgesetz des Jahres 1952 definiert wurde. Im o.g. Beispiel betraf dies eine Summe von 18.000 D-Mark. Diese war über 30 Jahre verteilt an den Staat zu zahlen. Die Besitzer unbelasteter Gebäude sollten aber ebenfalls nicht ungeschoren davonkommen. Sie mußten die Hälfte des Wertes ihrer Immobilie ebenfalls über den genannten Zeitraum verteilt an den Staat abführen, welcher sich so für viele Jahrzehnte unter dem Mantel der Gerechtigkeit eine feste Einnahmequelle erschließen konnte.

Völlig anders gestaltete sich die nun zwangsläufig folgende Währungsreform in der östlichen Besatzungszone, wo ab dem 23. Juni 1948 die Reichsmark schrittweise im Verhältnis 10:1 in D-Mark (Ost) gewechselt wurde. Ausnahmen bildeten kleinere Sparguthaben, Versicherungspolicen sowie die Guthaben "volkseigener" Betriebe, welche zu einem günstigeren Kurs umgetauscht werden konnten.

Da die Behörden der sowjetischen Besatzungszone von der westdeutschen Währungsreform überrascht wurden und daher noch keine neuen Geldscheine zur Verfügung standen, nutzte man die alten Renten- und Reichsmarkscheine zunächst weiter. Diese bekamen als Notmaßnahme einen speziellen Kupon aufgeklebt. Ab sofort waren nur noch diese Banknoten gültige Zahlungsmittel. Die Bevölkerung gab den derart modifizierten Geldscheinen Namen wie "Tapetenmark" oder "Klebemark". Wer den rechtmäßigen Besitz seines Geldes nachweisen konnte, erhielt 70 Reichsmark 1:1 in "Tapetenmark" umgewechselt. Im Unterschied zu den drei Westzonen blieben die auf "Pfennig" lautenden Scheidemünzen zunächst zum vollen Wert im Umlauf. Das neue Papiergeld gelangte ab dem 24. Juli 1948 in den Zahlungsverkehr, wobei nur die mit einem Kupon versehenen alten Geldscheine in die neue Währung umgetauscht werden konnten.

Am 13. Oktober des Jahres 1957 führte die DDR nochmals eine "kleine" Währungsreform durch. Diese richtete sich weniger gegen die eigene Bevölkerung, sondern vor allem gegen Besitzer von D-Mark (Ost) im (westdeutschen) Ausland. Das Papiergeld wurde ohne vorherige Ankündigung komplett ausgetauscht und die alten Scheine für ungültig erklärt. Nur ein geringer Barbetrag konnte in neue Banknoten gewechselt werden. Die zumeist ausländischen Besitzer größerer Bargeldmengen wurden somit ohne innenpolitische Risiken enteignet und ein zunehmender Geldüberhang zurückgeführt. Rund 270 Millionen Mark konnten die ostdeutschen Behörden auf diese Weise dem Umlauf entziehen.

Im Jahre 1989 war der "ostdeutsche" Staat de facto zahlungsunfähig. Das bedeutete den dritten Staatsbankrott in Deutschland im 20. Jahrhundert. Zum 1. Juli 1990 gab es nach einer lediglich sechswöchigen Vorbereitungszeit eine Währungsreform in der DDR, welche auch als "Währungsunion" bezeichnet wurde. Es erfolgte an diesem Tag die Einführung der westdeutschen D-Mark auf dem Gebiet der DDR.

Die Umtauschkurse waren gestaffelt je nach Alter des Besitzers und dem Status des Geldes. DDR-Bürger im Alter von 15 bis 59 Jahren konnten einen Betrag von 4.000 Mark der DDR im Verhältnis 1:1 in D-Mark tauschen und den darüber hinausgehenden Betrag zum Kurs 2 Mark der DDR = 1 D-Mark. Für Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre galt eine Grenze für den günstigen Umtauschkurs von 1:1 bis 2.000 DDR-Mark. Alle Personen ab einem Alter von 60 Jahren zum Stichtag 1. Juli 1990 erhielten 6.000 Mark 1:1 umgetauscht.

Sämtliche Guthaben in Mark der DDR, welche sich im Besitz von Nicht-DDR-Bürgern befanden, wurden im Verhältnis 3:1 in D-Mark gewechselt. Dies war ein sehr gutes Geschäft für all diejenigen, welche zuvor zum Kurs von 1:10 D-Mark in DDR-Geld getauscht hatten oder ihr eigentlich wertloses Schrottauto einem DDR-Bürger für einen fünfstelligen Betrag in Mark der DDR "verkaufen" konnten. Alle Umtauschaktionen wurden bargeldlos durchgeführt, d.h., es erfolgte nur ein Umtausch von Beträgen auf Bankkonten. Das Umtauschverhältnis des ostdeutschen Gesamtgeldbestandes betrug übrigens 1,83:1, d.h., die in der DDR vorhandene Geldmenge wurde beinahe halbiert und der Geldüberhang somit deutlich reduziert.

Obwohl diese Währungsreform mit einem Vermögensschnitt verbunden war, erfolgten keinerlei Unmutsäußerungen dagegen. Es gab einerseits nur wenige betroffene Personen mit hohem Geldvermögen und andererseits wurde das Geld im Vergleich zum ehemaligen Schwarzmarktkurs trotzdem enorm aufgewertet. Des weiteren gab es für die Menschen die Aussicht, in Zukunft statt der Mark der DDR "echtes" Geld in den Händen zu halten. Daß die Tage der D-Mark mit Vollzug der deutschen Einheit gezählt waren, war wohl zu diesem Zeitpunkt den wenigsten Bewohnern der "neuen Bundesländer" bewußt.

Eine kuriose Geschichte um das DDR-Geld sei hier ebenfalls kurz erwähnt: Die offiziell wertlos gewordenen Banknoten der DDR sorgten in den Jahren um die Jahrtausendwende nämlich noch einmal für dicke Schlagzeilen. Man hatte das außer Kurs gesetzte Papiergeld unweit von Halberstadt in den Stollen einer ehemaligen Untertage-Verlagerung aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges gelagert. Dort sollte es eigentlich allmählich verrotten. Doch es kam wieder einmal ganz anders als gedacht. Lesen Sie deshalb auch die kleine Kriminalgeschichte rund um die ungültig gewordenen Banknoten der DDR.

Die Einführung des Euro im Jahre 1999 war keine Währungsreform im eigentlichen Sinne, sondern "nur" eine Währungsumstellung. Dabei wurde die alte Währung zu einem festen Kurs in die neue umgerechnet. Dies betraf sowohl Guthaben als auch Verbindlichkeiten und laufende Zahlungen. Ein späterer Wertverfall des Euro muß unabhängig von den Formalien seiner Einführung betrachtet werden.

Es bleibt als Fazit: Währungsreformen waren und sind ein stetig wiederkehrender Bestandteil der (Papier-)Währungsgeschichte. So kann es also nicht wirklich verwundern, wenn sich heute viele Menschen fragen: "Wann ist es wieder soweit?" Eines aber ist jetzt schon sehr wahrscheinlich: Die Besitzer von Immobilien werden "danach" wieder einmal kräftig zahlen dürfen und die Sparer ihre Guthaben fast vollständig verlieren.



Mehr Informationen:

Die Geschichte der Mark
Die Rentenmark
Die Mark der DDR