Die Rentenmark
Im Jahre 1923 bemühte sich der finanziell völlig ausgeblutete deutsche Staat um eine Stabilisierung der Währungsverhältnisse, nachdem die alte Mark-Währung in der Hyperinflation versunken und damit ihre Aufgabe erfüllt hatte. Als Folge des verlorenen Krieges und der anschließenden Reparationszahlungen besaß der deutsche Staat keinerlei werthaltige Gegenstände wie z.B. Gold und kein sonstiges liquides Staatsvermögen mehr. Aber es gab ja immer noch das deutsche Volk und die private deutsche Wirtschaft. Also warum sollte nicht deren Vermögen als Sicherheit für eine neue Währung verwendet werden? Der Staat konnte schließlich durch das Erlassen von entsprechenden Gesetzen auf das verbliebene Vermögen seiner wirtschaftlichen Leistungsträger zugreifen. Das tat er schließlich auch und es zeigte sich wieder einmal - wenn der Staat pleite ist, ist eigentlich nicht der Staat pleite, sondern seine Bürger.
Am 15. Oktober 1923 wurde in Berlin zur Neuordnung der Währungsverhältnisse in Deutschland die Deutsche Rentenbank errichtet. Ihre Aufgabe bestand in der Stabilisierung der Währung und der Rückgewinnung des völlig verlorengegangenen Vertrauens in das deutsche Geld. Das Grundkapital der Rentenbank stammte aus der Belastung der Immobilenvermögen der Landwirtschaft, der Industrie und des Gewerbes durch staatlich verordnete Grundschulden. Diese dienten als Sicherheit für das von der Rentenbank herausgegebene Geld. Erste Münzen und Banknoten in "Rentenmark" gelangten ab dem 15. November 1923 in den Umlauf zum Kurs 1 Rentenmark = 1 Billion Mark. Als quasi "privatwirtschaftliche" Parallelwährung erlangte die Rentenmark zwar zunächst nicht den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels, doch sie wurde von der durch die Hyperinflation traumatisierten deutschen Bevölkerung sofort angenommen. Damit gelang es, die Hyperinflation abrupt anzuhalten.
Die alte Mark blieb vorerst gesetzliches Zahlungsmittel und wurde am 30. August 1924 durch die Reichsmark ersetzt. Ab sofort durfte von offizieller Seite bei Währungsangaben nur noch die Reichsmark genannt werden. Reichsmark und Rentenmark liefen nun zum Kurs von 1:1 parallel um. Die Rentenmark blieb dabei eine reine Binnenwährung. Im Oktober des gleichen Jahres erklärte der deutsche Gesetzgeber auch die Münzen der Rentenmark zum gesetzlichen Zahlungsmittel.
Ursprünglich war vorgesehen, die Rentenmark möglichst bald wieder aus dem Verkehr zu ziehen. Doch das kollektive traumatische Erlebnis der Hyperinflation war im Bewußtsein des Volkes noch viel zu stark. Die staatliche Reichsmark wurde psychologisch noch immer von der stabilen Rentenmark gestützt. Man fürchtete nicht zu Unrecht einen erneuten Vertrauensverlust in das staatliche deutsche Geld. Daher beließ der Gesetzgeber die Münzen und Banknoten der Rentenbank weiterhin im Umlauf.
Die Rentenmark wurde erst nach dem zweiten Weltkrieg mit der Währungsreform im Jahre 1948 gemeinsam mit der Reichsmark von der Deutschen Mark abgelöst.
Mehr Informationen:
Die Geschichte der MarkWährungsreformen in Deutschland
Die Münzen der Rentenmark (1 Rentenpfennig bis 3 Rentenmark)