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 5 DM - 25 Jahre Grundgesetz (Jaeger-Nr. 413)

Bildseite - 5 DM - 25 Jahre Grundgesetz - Jaeger-Nr. 413   
Wertseite - 5 DM - 25 Jahre Grundgesetz - Jaeger-Nr. 413  
5 Deutsche Mark - 25 Jahre Grundgesetz - Jaeger-Nr. 413
Lizenz CC BY-SA
 
   
Am 23. Mai 1949 erfolgte die Verkündung des im Auftrag der drei westlichen Besatzungsmächte geschaffenen Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Ursprünglich war dieses Gesetzeswerk als Provisorium im Sinne einer vorläufigen Teilverfassung für die westdeutschen Länder (zunächst ohne das Saarland) gedacht und wurde auch in diesem Sinne in Kraft gesetzt. Es überlebte allerdings mit zahlreichen Änderungen und Anpassungen weitaus länger, als es sich seine Schöpfer wohl einst vorgestellt hatten.

Im Jahre 1974 existierte das Grundgesetz bereits 25 Jahre, was als durchaus passender Anlaß für die Herausgabe einer Gedenkmünze mit dem Nennwert von fünf Deutsche Mark erschien. Auf der Vorderseite dieser Silbermünze sind zwischen den Jahreszahlen 1974 und 1949 elf miteinander vielfach verbundene Wappenfelder abgebildet. Diese sollen die elf Bundesländer im Geltungsbereich des Grundgesetzes symbolisieren sowie die darin festgeschriebene föderale Struktur des westdeutschen Staates. Der Adler auf der Rückseite ist dem im damaligen Plenarsaal des Bundestages in Bonn angebrachten Wappentier nachempfunden.

Der Entwurf für die in der Stuttgarter Münzstätte produzierten 5-DM-Gedenkmünze stammt von Hubert A. Zimmermann. Im Rand ist eine der zentralen Aussagen des Grundgesetzes zu lesen: "DIE MENSCHENWÜRDE IST UNANTASTBAR" - gefolgt von einer Arabeske. Es gibt auch eine geringe Anzahl von Münzen ohne diese Randinschrift. Die erstmalige Ausgabe dieser Gedenkmünze erfolgte am 15. Mai 1974 wenige Tage vor dem anlaßgebenden Jubiläum.

Im Durchmesser mißt die Silbermünze 29,0 Millimeter. Sie ist 2,07 Millimeter dick und wiegt 11,2 Gramm. Die Münze besteht aus einer Legierung mit 625 Anteilen Silber und 375 Anteilen Kupfer. Der reine Edelmetallgehalt beträgt sieben Gramm. Als ehemaliges offizielles Zahlungsmittel wird sie auch heute noch von der Bundesbank zum Nennwert entgegen genommen.

In stempelglanz erfolgte die Ausprägung von 7.750.000 Exemplaren und in PP von nochmals weiteren 250.000 Stück. Auf Grund dieser sehr hohen Auflage gibt es bei diesen Gedenkmünzen keinen nennenswerten Sammleraufschlag. Sie werden bis auf die PP-Ausgaben nahe des Materialwertes gehandelt. Fälschungen, Manipulationen oder anderweitige ungesetzliche Machenschaften rund um diese Silbermünze hat es bisher nicht gegeben.



Mehr Informationen:

Die 5-DM-Silber-Gedenkmünzen der Bundesrepublik Deutschland
Die Gedenkmünzen der Bundesrepublik Deutschland (5 Deutsche Mark und 10 Deutsche Mark)
Die DM-Gedenkmünzen der Bundesrepublik Deutschland (technische Daten)
Übersicht über Münzlegierungen