Die Bilanz der Tätigkeit von Dr. Schmidt und I. Hausmann sowie deren Auswirkungen in der Gegenwart
Nach dem Prozeß vor dem Amtsgericht in Bonn im Jahre 1963 konnte Dr. Schmidt zunächst ohne größere Einschränkungen seine nachgemachten Goldmünzen herstellen und vertreiben. Im April des Jahres 1967 verbot das Bundesverwaltungsgericht die Nachprägung historischer und außer Kurs gesetzter Münzen. Dr. Schmidt klagte dagegen, bewirkte somit einen Aufschub und produzierte vorerst weiter. Erst am 1. Januar 1975 trat ein entsprechendes Gesetz in Kraft. Seitdem stehen alle ab dem Jahre 1850 geprägten Münzen unter Schutz. Doch Anfang der 1970er Jahre hatte sich das historische Zeitfenster für die "Geschäftsidee" des Dr. Schmidt ohnehin schon fast geschlossen. Mit der Prägung der ersten südafrikanischen Krügerrand-Münzen in den späten 1960er Jahren begann das Zeitalter der Bullionmünzen. Diese ermöglichten weltweit den Kauf von gemünztem Gold nahe des Spotpreises.Am Prozeß und am Urteil gegen Dr. Schmidt und Frau Hausmann vom Juni 1963 ist erkennbar, daß einerseits von interessierter Seite eine große Motivation bestand, beiden eine Straftat nachzuweisen, sich dieses andererseits aber auf Grund der Gesetzeslage als sehr schwierig gestaltete. Was Dr. Schmidt nach Gründung der Firma "I. Hausmann und Co. KG" tat, war zu diesem Zeitpunkt nicht ausdrücklich verboten.
Es besteht wohl kein Zweifel daran, daß der Augenarzt mit seiner einträglichen Nebentätigkeit den existierenden Sammlermarkt für Reichsgoldmünzen zerstört hat. Doch es wäre der Situation nicht angemessen, ihn dafür allein verantwortlich zu machen - auch wenn dies heute oft so dargestellt wird. Spätesten seit Ende des Jahres 1960 müßte dem Gesetzgeber der rechtsfreie Raum bewußt gewesen sein, in welchem sich Dr. Schmidt bewegte. Bedeutende Numismatiker wie z.B. Kurt Jaeger hatten frühzeitig auf das Problem hingewiesen. Daß die politisch Verantwortlichen mehr als ein Jahrzehnt benötigten, um diese Gesetzeslücke zu schließen, kann man Dr. Schmidt nun wirklich nicht zum Vorwurf machen. Auch die im Goldmünzenhandel tätigen Banken haben ihren Teil zur Misere beigetragen. Ohne deren Bestreben, die Massenware der gängigen Reichsgoldmünzen zum Mehrfachen des Goldpreises zu verkaufen, was ihnen auf Grund ihrer damaligen de-facto-Monopolstellung auch gelang, wäre der Kölner Augenarzt vermutlich gar nicht erst auf seine ungewöhnliche Geschäftsidee gekommen. Des weiteren steht der Vorwurf von Dr. Schmidt und seinem Anwalt im Raum, daß die Banken angeblich ebenfalls von den damaligen Gegebenheiten profitierten und nicht die Situation als solche verändern, sondern lediglich den Konkurrenten Schmidt verdrängen wollten. Zwar wurde dieser Sichtweise vom Gericht widersprochen, allerdings auf Basis der Aussagen von Zeugen, welche im Dienste der Banken und somit in einem Abhängigkeitsverhältnis standen, was deren Glaubwürdigkeit aus Sicht des Gerichtes aber nicht einschränkte.
So haben wir es nicht zuletzt der Gier einiger Banker und der Unfähigkeit (oder Unwilligkeit?) der Politik zu verdanken, daß der Sammlermarkt für Goldmünzen aus der Kaiserzeit mit nachgemachten Stücken geflutet wurde.
Dr. Schmidt dürfte im Laufe seiner Schaffenszeit mehrere hunderttausend Goldstücke hergestellt haben. Hinzu kommen ungezählte Exemplare seiner Nachahmer sowie ebenso zahlenmäßig nicht bekannte ältere historische Fälschungen. Bedenkt man außerdem, daß bereits in der Zeit des Kaiserreiches ein beträchtlicher Teil der Goldmünzen für Schmuck und andere Zwecke eingeschmolzen wurde, eine vermutlich nicht unerhebliche Menge in den Wirren beider Weltkriege verlorenging sowie eine sehr große Anzahl dieser Münzen als Reparationszahlung Verwendung fand und anschließend ebenfalls im Schmelzofen verschwand, so wird ersichtlich, daß heute nur noch ein Bruchteil der ursprünglichen Auflage vorhanden sein kann. Dem stehen die zahlreichen Fälschungen mit einer Anzahl im vermutlich oberen sechsstelligen, vielleicht sogar im siebenstelligen Bereich gegenüber. Die Wahrscheinlichkeit, beim Kauf einer Reichsgoldmünze ein falsches Stück zu erhalten, ist daher recht hoch. Beim Erwerb einer Münze mit Massenauflage zu einem Preis nur wenig oberhalb des Goldwertes hält sich der Verlust für den Käufer in Grenzen - falls das nachgemachte einstige kaiserliche Zahlungsmittel aus 900er Gold besteht. Wer sich seltene Sammlerstücke ins Album stecken und eine spätere Enttäuschung ersparen möchte, wird um einen Einkauf beim Fachhändler und/oder eine vorherige Begutachtung durch einen unabhängigen Sachverständigen nicht herumkommen.
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