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 Der Vereinstaler

Vereinstaler im eigentlichen Sinne waren Talermünzen, die ab dem Jahre 1857 nach den neuen, im Wiener Münzvertrag zwischen den Staaten des deutschen Zollvereins und Österreichs ausgehandelten Vertragsbedingungen geprägt wurden. Als Grundlage diente ein 30-Taler-Fuß, der statt der bisherigen Kölner Mark das Zollpfund zu 500 Gramm als Bezugsgewicht hatte. Ein Vereinstaler entsprach damit dem Preußischen Taler im Graumannschen 14-Taler-Fuß (mit dem Bezugsgewicht Kölner Mark), besaß aber eine höhere Feinheit (900/1000 statt 750/1000). Mit dieser Münze wurden die beiden wichtigsten der in den deutschen Ländern konkurrierenden Währungen - der Gulden und der Taler - unter einem gemeinsamen Dach vereint. Ein Vereinstaler hatte den gleichen Wert wie ein Preußischer Taler (bzw. diesem entsprechende Taler anderer nord- und mitteldeutscher Länder) und entsprach 1 3/4 Gulden (= 105 Kreuzer) der im süddeutschen Raum kursierenden Guldenwährung. Das Umtauschverhältnis zu den Gulden aus Österreich lag bei 1 Vereinstaler = 1 1/2 Gulden = 150 Neukreuzer.

Bis zur Einführung der "Mark" als einheitliche Währung des Deutschen Kaiserreiches im Jahre 1871 war der Vereinstaler die Hauptmünze in den Mitgliedsländern des deutschen Zollvereins. Noch bis zum Oktober des Jahres 1907 blieben die einfachen Talermünzen als Kurantmünzen zum Wert von drei Mark offizielle Zahlungsmittel im Deutschen Reich, während die Doppeltaler bereits im Jahre 1876 aus dem Verkehr gezogen wurden. Eine Ausnahme stellten die Taler und Doppeltaler aus Österreich dar, welche bis zum 1. Januar 1901 gültig blieben.

Weil die Taler beim Volk so beliebt waren, wurden ab dem Jahre 1908 dem ehemaligen Taler von der Kaufkraft her gleichwertige Münzen zu drei Mark geprägt. Diese Tradition der Drei-Mark-Stücke fand eine Fortsetzung in der Epoche der Weimarer Republik. Erst in der Zeit des Dritten Reiches wurde mit der Außerkurssetzung der letzten Münzen mit diesem Nennwert die Ära der "Taler" für immer beendet.



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