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 Die 20-Mark-Goldmünzen des Deutschen Kaiserreiches

Rückseite der 20-Mark-Goldmünzen des Deutschen Kaiserreiches - 20 Goldmark   
20-Mark-Goldmünze aus dem Deutschen Kaiserreich - 20 Goldmark   
Rückseite der 20-Mark-Goldstücke des Deutschen Kaiserreiches- 20 Goldmark  
 

Die 20-Mark-Goldmünzen wurden im Deutschen Kaiserreich im Zeitraum von 1871 bis 1915 geprägt. Somit war das 20-Mark-Stück die erste Münze, welche auf die neue Währungsbezeichnung "Mark" lautete. Von diesen Münzen sind etwa dreimal mehr Exemplare produziert worden als von der eigentlichen Hauptwährungsmünze, dem 10-Mark-Stück. Insgesamt wurden im Laufe der Zeit mehr als 1600 Tonnen Gold zu etwa 228 Millionen Goldmünzen mit dem Nennwert "20 Mark" verarbeitet.

Alle 20-Mark-Stücke besaßen reichsweit einheitliche Rückseiten. Von diesen Rückseiten wiederum gab es drei verschiedene Varianten, von denen zwei der ersten und eine der zweiten Münzperiode zuzuordnen sind. Die Gestaltung der Vorderseite oblag dagegen der Verantwortung des jeweils herausgebenden Landes. Auf dieser Seite war der jeweilige Landesherr und bei den Hansestädten das entsprechende Stadtwappen zu sehen.

Die Goldmünzen zu 20 Mark bestanden alle aus 900er Gold mit einem 10prozentigen Kupferanteil. Sie wogen 7,965 Gramm, was einem Feingewicht von 7,168 Gramm entsprach, maßen 22,5 Millimeter im Durchmesser und waren 1,47 Millimeter dick. Im ersten Entwurf des Münzgesetzes vom Oktober 1871 waren als Randinschrift die Worte "EINIGKEIT MACHT STARK" vorgesehen. Doch letztendlich fiel die Entscheidung auf den bewährten und bereits bei den Talermünzen verwendeten Spruch "GOTT MIT UNS".

Bereits in den Jahren vor dem ersten Weltkrieg verschwanden die 20-Mark-Stücke allmählich aus dem Umlauf. In dieser Zeit erfolgte die Ausgabe von Banknoten mit gleichem Nominalwert, und getreu dem Greshamschen Gesetz, wonach das schlechte Geld das gute aus dem Verkehr drängt, wurden die Goldmünzen von ihren Besitzern zurückgehalten und da wo möglich mit Papiergeld bezahlt. Unmittelbar nach Kriegsausbruch entband ein Gesetz die Reichsbank von der Pflicht, diese Papiergeldscheine auf Verlangen in Goldmünzen einzulösen. Damit wurden die goldenen 20-Mark-Stücke für immer aus dem Zahlungsverkehr genommen. Zwar bestimmte das Münzgesetz vom 30. August 1924 zur Einführung der Reichsmark nochmals ausdrücklich, daß die Reichsgoldmünzen gesetzliches Zahlungsmittel seien, aber sie wurden in der Praxis nicht mehr für diesen Zweck verwendet. Erst zum 16. August 1938 wurden die goldenen 20-Mark-Stücke durch eine Verordnung des Reichsfinanzministers auch offiziell außer Kurs gesetzt.

Die deutschen Länder haben in der Zeit von 1871 bis 1915 folgende goldenen 20-Mark-Stücke herausgegeben:



Mehr Informationen:

Die Goldmünzen des Deutschen Kaiserreiches
Das goldene 5-Mark-Stück ("Halbe Krone")
Das goldene 10-Mark-Stück ("Krone")
Die Mark - das deutsche Geld von 1871-2001
Alle Münzen aus Deutschland ab dem Jahre 1871 im Überblick